• 62 Jahre Erfahrung
  • Mehr als 1.500 zufriedene Kunden
  • Auf Maß und Logodruck möglich
  • Mehr als 8.500 Produkte
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN VON KROESE EXCLUSIEVE VERPAKKINGEN B.V. MIT SITZ IN HEEZE 

1. Allgemeines
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf alle unserer Angebote und alle Vereinbarungen mit Dritten.

2. Angebote
Unsere Angebote sind unverbindlich. 

3. Preise 
1. Preisangaben sind, wenn nicht anders erwähnt, exklusive der Umsatzsteuer und der Versand- und Transportkosten. 
2. Vereinbarte Preise sind gegründet auf die Kostenfaktoren, die gelten, als die Vereinbarung zustande kam. 
Wir behalten uns das Recht vor, dem Käufer eine verhältnismäßige Preiserhöhung in Rechnung zu stellen, im Falle einer Preiserhöhung unserer Lieferanten und bei sonstigen Änderungen der preisbestimmten Faktoren. 

4. Der Versand 
1. Der Versand ist immer, auch bei Freilieferung, auf Risiko des Käufers. 
2. Wir haben die Wahl dar Beförderung Und Verpackung. 

5. Lieferung
1. Erwähnte Lieferzeiten sind als angegebenen Zeiten zu betrachten.
2. Sollte die Lieferung der Güter nicht zur aufgegebenen Zeit stattfinden, so haben wir das Recht auf eine Nachlieferungsfrist von 30 Tagen, mit Wirkung von dem Tag, an dem wir ein eingeschriebenes Aufforderungsschreiben des Käufers erhalten.
3. Sollte auch nach der Inverzugsetzung diesem Lieferungsverzug stattfinden, so ist der Käufer nur zur schriftlichen Annullierung der Vereinbarung berechtigt. Der Käufer hat keinen Anspruch auf Schadenersatz wenn die Lieferung ausbleibt, auch nicht im Falle der Inverzugsetzung. 

6. Höhere Gewalt
1. Falls eine höhere Gewalt die Ausführung einer Vereinbarung verzögert oder verhindert, sind wir zur Annullierung der Vereinbarung berechtigt, ohne dass es dem Käufer einen Anspruch auf Schadenersatz bietet.
2. Unter höherer Gewalt ist zu verstehen:
- das nicht rechtzeitige Erhalten der Güter, die wir für unsere Verbindlichkeiten benötigen; - Streik und sonstige Arbeitsniederlegungen;
- staatliche Eingriffe 

7. Haftung und Reklamation
1. Reklamationen bezüglich Lieferungen sollen innerhalb von 8 Tagen nach Eintreffen der Güter beim Käufer schriftlich bei uns eingereicht werden Wird dies versäumt, so setzen wir voraus, dass wir unsere Verbindlichkeiten erfüllt haben.
2. Falls rechtzeitig reklamiert wurde, und die Güter der Verbindlichkeit nicht entsprechen, werden wir, nach unserer Wahl und gegen Rückgabe der gelieferten Güter, entweder kostenlos wiederbeliefern oder dem Käufer für die zurückgenommenen Güter kreditieren. Zu weiteren Verbindlichkeiten sind wir nicht gezwungen, besonders nicht zu Schadenersatz. 

8. Bezahlung
1. Wenn in der Handelsfaktur nicht anders erwähnt, soll die Bezahlung innerhalb von 30 Tagen nach Faktur Datum erfolgen. Ein möglicherweise erwähnter Skonto darf abgezogen werden bei Zahlung innerhalb der gesetzten Frist, außer wenn eine oder mehrere andere Fakturen noch nicht bezahlt worden sind. 

Wenn die Zahlungsfrist überschritten wird, wird ein Zins ausbedingt von 1 % für jeden Monat oder Teil davon, um den die Zahlung verzögert wird. Reklamation verschiebt die Zahlungsverbindlichkeit nicht. Aufrechnung ist niemals erlaubt. 

2. Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Inkassokosten gehen zu Lasten des Käufers. Die außergerichtlichen Inkassokosten belaufen sich auf mindestens 15% der ausstehenden Gesamtsumme, aber minimal € 250,-, und sind ohne nähere Mahnung fällig, sobald wir die Forderung einem Dritten zum Inkasso gegeben haben. 

9. Sicherheit 
Im Falle eines nicht bezahlten einforderbaren Betrages, einer Zahlungseinstellung und falls es nach dem Zustandekommen der Vereinbarung ein begründeter Zweifel besteht in Bezug auf die Erfüllung der Verbindlichkeiten auf Seiten des Käufers, ist dieser verpflichtet, beim ersten Antrag, im Voraus zu zahlen oder Sicherheitsleistung zu gewähren. 

Wenn dieser Verbindlichkeit nicht nachgekommen wird, so wird dies als Nichterfüllung betrachtet und wir haben das Recht die Vereinbarung ganz oder teilweise rückgängig zu machen, ohne nähere Inverzugsetzung oder gerichtliches Einschreiten, wobei wir Anspruch erheben können auf einen Schadenersatz, mindestens so groß wie den Betrag den der Käufer, kraft der Vereinbarung schuldig war. 

10. Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Güter bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Alle gelieferten und zuliefernden Güter bleiben unsere ausschließlichen Eigentume bis alle Förderungen, die wir auf den Käufer haben oder haben werden, aus welchem Grund denn auch, völlig bezahlt worden sind. Falls der Käufer uns gegenüber einige Verpflichtungen nicht erfüllt, haben wir das Recht, ohne das eine Inverzugsetzung erforderlich ist, die Güter zurückzunehmen. In diesem Fall gilt die Vereinbarung auch ohne gerichtliches Einschreiten als nichtig, wobei unser Anspruch auf Schadenersatz weiterhin gilt. 

11. Konflikte
1.Auf alle unseren Vereinbarungen ist das Niederländische Recht anwendbar.
2 Alle Konflikte werden bei dem befugten Gericht unser Wahl anhängig gemacht.